Was ist zu beachten, wenn ein Immobilien Gutachten in Auftrag gegeben wird?

Immobilien Gutachten bei Streitigkeiten: Achtung! Wenn Sie ein Immobilien Gutachten in Auftrag geben möchten, wägen Sie bitte zunächst bitte ganz genau ab, welche Art von Gutachten Sie benötigen.

Ist Hintergrund für die Wertermittlung Ihrer Immobilie ggf. eine Scheidung, Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft, o.ä., empfiehlt sich eine überlegte und ggf. mit der Gegenpartei abgestimmte Vorgehensweise, denn es geht um IHR GELD!

Warum? Nun, das ist ganz einfach zu erklären:

Mehrfach wöchentlich erreichen mich als Immobilien Gutachterin Anrufe von Menschen, die ein Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten in Auftrag geben möchten.

Hierbei handelt es sich oftmals um Auftraggeber, die sich im Streit mit dem Ex-Partner, mit Familienmitgliedern, usw. usw. befinden. In 90% der Fälle fragen diese nach einem Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten nach § 194 BauGB (Quelle:https://gesetze-im-internet/bbaug/_194html), weil dem Laien i.d.R. nicht bekannt ist, dass es neben dem voll umfänglichen Gutachten noch andere Formen der Ausarbeitung einer Bewertung gibt.

Meine 1. Frage an den potentiellen Auftraggeber lautet dann stets „für welchen Zweck benötigen Sie die Immobilienbewertung?“ …und… „Ist ggf. eine gerichtliche Auseinandersetzung zu erwarten?“…

Hintergrund ist, dass die wenigsten Auftraggeber von SV Kollegen darüber aufgeklärt wurden, dass aus meiner Sicht ein großes Risiko besteht, dass doppelte Kosten anfallen werden.

Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn ein Gutachten von nur einer Partei VOR der gerichtlichen Auseinandersetzung in Auftrag gegeben wird.

Verkehrswertgutachten oder Immobilien Kurzgutachten?

Ein voll umfängliches Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten ist zwar grundsätzlich „gerichtstauglich“, muss aber nicht zwingend von Gericht anerkannt bzw. von der Gegenpartei akzeptiert werden. Insbesondere dann nicht, wenn die Parteien bereits im Streit sind und das Gutachten von einer Partei beauftragt wird.

Deshalb rate ich stets dazu, dass die Beauftragung des Gutachtens VORAB zwischen BEIDEN Parteien abgestimmt und einvernehmlich beauftragt wird. Warum macht das Sinn? Wenn die Gegenpartei oder das Gericht das zuvor beauftragte Gutachten ablehnt, wird vom Gericht erneut ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Folge hieraus sind doppelte Kosten!!!

Die Praxis hat gezeigt, dass oftmals sogar ein Immobilien Kurzgutachten ausreichend und ist, welches als Grundlage für die Einigung zwischen den Parteien dient. Es ist sogar oftmals so, dass die Beteiligten das Immobilien Kurzgutachten aufgrund der kürzeren Bearbeitungszeit und der geringeren Kosten bevorzugen. Voraussetzung ist auch hier, dass die Parteien sich über die Beauftragung einig sind!

Welchen Vorteil hat das Immobilien Kurzgutachten?

    • unkomplizierte Beauftragung
    • schnelle Terminvereinbarung
    • kurzfristige Erstellung des Gutachtens

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser kurzen Abhandlung zum Thema „Immobilien Gutachten bei Streitigkeiten“ eine Idee davon geben, was im schlimmsten Fall passieren kann. Rufen Sie mich an und wir besprechen unverbindlich und kostenfrei Ihren ganz persönlichen Fall.