IMMOBILIEN GUTACHTEN KOSTEN: Was ist ein Immobiliengutachten und was kostet es?

In meiner  > 17jährigen Praxis als Immobilien Gutachterin hat sich immer wieder gezeigt, dass Auftraggeber oft überfordert sind, welche Art von Gutachten sie für ihren Zweck benötigen. Sie wissen in der Regel nicht, dass es Unterschiede bei Immobiliengutachten bzw. in der Immobilienbewertung gibt.

Dem Laien ist oftmals nur das voll umfängliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB bekannt. Es gibt jedoch weitere Formen von Gutachten, auf die ich in diesem Artikel kurz eingehen möchte:

Sachverständigenbüro Angela Geck Immobilien Gutachten

Immobiliengutachten

Definition: Ein Immobiliengutachten ist eine genaue Einschätzung des Zustandes eines Gebäudes, aus dem am Ende ein genauer Wert abgeleitet werden kann. Das Gutachten wird von einem Immobiliengutachter erstellt, der in der Regel eine Ausbildung im Bereich des Baus, der Architektur oder des Ingenieurwesens besitzt. Das Immobiliengutachten stellt eine fachliche und somit rechtsverbindliche Auskunft dar. Auf diese Werteinschätzung kann sich der Eigentümer stets berufen, wenn es um den Verkauf oder eine Sanierung des Objektes geht. Auch rechtlich haben diese Gutachten Relevanz, denn vor Gericht – bei eventuellen Streitigkeiten – stellen diese eine verbindliche Aussage dar, die entscheidend zum Ablauf des Prozesses beitragen können.
(Quelle: https://www.kreditissimo.com/)

Immobilienbewertung

Wie bereits zuvor beschrieben, dienen Immobiliengutachten der Immobilienbewertung.

Definition: Die Immobilienbewertung / Grundstücksbewertung (auch veraltet Güterabschätzung) ist eine durch Rechtsnormen geregelte Wertermittlung, die durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Fachkenntnis einen Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Immobilien) zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.
(Quelle: Wikipedia – Immobilienbewertung)

Immobiliengutachten werden für die unterschiedlichsten Zwecke benötigt. In Erbfällen z.B. zur Regelung der Ausgleichszahlung innerhalb der Familie, im Falle von Scheidungen / Trennungen zur Ermittlung der Höhe der Ausgleichszahlung an den Partner / Miteigentümer, für Immobilienkäufe und Immobilienverkäufe, für gerichtliche Zwecke, für das Finanzamt zur Gegendarstellung bei überhöhter Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, u.ä..

Welche Immobiliengutachten gibt es auf dem Markt?

Im ersten Schritt stelle ich Ihnen die unterschiedlichen Gutachten vor.

Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird nach § 194 Baugesetzbuch BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“(Quelle: https://www.gesetze-im-internet/bbaug/_194html)

Immobilien Kurzgutachten

Ein Immobilien Kurzgutachten ist eine kompakte Form des schriftlichen Gutachtens. Die Wertermittlung erfolgt – im Unterschied zum Verkehrswertgutachten – nur auf Basis von einem Verfahren (Sachwert oder Ertragswert). Ebenso ist keine Anfrage an die Kaufpreissammlung vorgesehen, um den Vergleichswert zu ermitteln.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten und wann wird es benötigt?

Das voll umfängliche Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach § 194 BauGB ist ein detaliertes Gutachten, welches alle wertbeeinflussenden Aspekte einer Immobilie im Detail erfasst, beschreibt und bewertet. Die Kosten liegen i.d.R. zwischen 0,5 % und 3,5% vom Wert der Immobilie.

Die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens ist bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwingend notwendig. Gleiches gilt im Regelfall für Gutachten, die dem Finanzamt vorgelegt werden müssen sowie generell bei Behörden.

Was kostet ein Immobilien Kurzgutachten und für welchen Zweck kann ich es einsetzen?

Das Immobilien Kurzgutachten ist die verkürzte Form des voll umfänglichen Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB. Der Hauptunterschied liegt in der detailierten Wertermittlung und im Umfang der schriftlichen Ausarbeitung.
Es ist geeignet für den geplanten Verkauf von Immobilien, innerfamiliäre Auseinandersetzungen wie z.B. Erbauseinandersetzungen, Schenkungen, usw. sowie im Fall von Scheidungen sofern die Parteien noch nicht zerstritten sind.

Die Vorgehensweise beim Immobilien Kurzgutachten ist zunächst die gleiche, wie beim Verkehrswertgutachten:
Die Unterlagen des Auftraggebers werden gesichtet und es erfolgt ein gemeinsamer Ortstermin mit der eingehenden Prüfung des Instandhaltungszustands und ggf. Schäden am Bauwerk. Auf Basis dieser Erkenntnisse, erfolgt dann die Wertermittlung mittels Sachwert oder Ertragswert und die schriftliche Ausarbeitung auf ca. 20-24 Seiten.

Die Kosten sind abhängig von der Größe und des Zustands des Objekts. Der Preis für ein Immobilien Kurzgutachten beginnt bei pauschal 1.570,- € zzgl. MwSt.