GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME
Die gutachterliche Stellungnahme für eine überschlägige Bewertung
Bei der gutachterlichen Stellungnahme handelt es sich um eine aussagekräftige Bewertung einer Immobilie in Kurzform. Sie basiert auf den Erkenntnissen im Ortstermin, aus den Unterlagen zum Objekt sowie einer überschlägigen Bewertung auf Basis Sach- oder Ertragswertverfahren. Sie ist für Immobilienwerte bis 500.000,- € geeignet.
ab 850,- € (zzgl. MwSt)
ausschließlich für Immobilienwerte bis 500.000,- €
GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME
Die gutachterliche Stellungnahme – eine überschlägige Wertermittlung für Ihre Immobilie
Wenn Sie beabsichtigen eine Immobilie zu verkaufen oder für andere Zwecke eine kompakte Bewertung benötigen, empfiehlt sich in vielen Fällen die sog. gutachterliche Stellungnahme. Ich erstelle diese auf Basis eines Pauschalpreises, der beinhaltet:
- Prüfung der Unterlagen
- Ortstermin mit Prüfung Instandhaltungszustand / Schäden
- überschlägige Wertermittlung auf Basis Sach- oder Ertragswertverfahren
- schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse auf ca. 6-8 Seiten
Kompakt & Übersichtlich
Bei der Ausarbeitung der gutachterlichen Stellungnahme wird auf die Darstellung der Immobilie bzw. die Dokumentation von Schäden o.ä. in Bildform verzichtet. Die Praxis zeigt, dass ausführliche Gutachten in Form von Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten oftmals nicht benötigt werden. Dies gilt insbesondere für geplante Immobilienverkäufe oder Einigungen innerhalb der Familie, bei denen lediglich ein überschlägiger Wert benötigt wird. Ich erstelle die gutachterlichen Stellungnahmen ausschließlich für Immobilien bis zu einem Wert von 500.000,- €.
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KUNDENSTIMMEN
„Wir haben Frau Geck für eine Wertermittlung bei einer Bestandsimmobilie beauftragt. Die Kontaktaufnahme erfolgte zeitnah und Begehung war in schneller Zeit vereinbart. Die Wertermittlung wurde zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt. Unser Eindruck war sehr positiv: Kompetent, freundlich, schnell und gründlich. Außerdem wurden viele gute Tipps rund um das Thema Kauf und für das weitere Verfahren gegeben. Beim nächsten Mal melden wir uns sehr gerne wieder!“
„Wir beauftragten Frau Geck zur Klärung eines aufgetretenen Schadens (Schimmelbefall nach Einbau von dreifach verglasten Fenstern) in einer Mietwohnung. Auf der Internetseite von Frau Geck ist u.a. zu lesen, dass Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen auf hohem Qualitsnieveau geboten werden. Diese Angabe können wir bestätigen. Wir erhielten zusätzliche Tipps für die Mieter, die keineswegs selbstverständlich sind und dafür gebührt ihr auch ein herzliches Dankeschön. Sollten wir – egal in welchem Bereich – wieder einmal einen Rat, ein Gutachten usw. von einem Baugutachter/Bausachverständigen benötigen, so werden wir uns sehr gerne wieder an Frau Geck wenden – sie ist nicht nur kompetent sondern auch sehr freundlich und hilfsbereit.“
„Wir haben Frau Geck mit einer Immobilienbewertung beauftragt und unsere Erwartungen wurden deutlich übertroffen. Frau Geck ist kompetent, ehrlich, außerordentlich engagiert, immer ansprechbar, herrlich unkompliziert und denkt und handelt immer im Sinne des Auftraggebers. Wir werden im Bedarfsfall jederzeit wieder ihr Sachverständnis in Anspruch nehmen und sprechen eine uneingeschränkte Empfehlung aus. Herzlichen Dank nochmals für ihren überdurchschnittlichen Einsatz und die einwandfreie Arbeit.“