Die steuerlichen Vorteile des Nießbrauchrechts
Das Nießbrauchrecht ist ein Rechtsinstitut des deutschen Zivilrechts, das in § 1030 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist (Link zum Gesetz). Es ermöglicht einer Person, die Nutzung und die Früchte eines Vermögensgegenstands, meist einer Immobilie, zu genießen, ohne deren Eigentümer zu sein. Der Nießbraucher kann die Sache nutzen, die Erträge daraus ziehen, muss aber die Substanz erhalten. Dieses Rechtskonstrukt bietet nicht nur praktische Vorteile in Bezug auf die Nutzung und Verwaltung von Vermögensgegenständen, sondern hat auch zahlreiche steuerliche Vorteile, die es sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen attraktiv machen. In diesem Artikel werden die wichtigsten steuerlichen Vorteile des Nießbrauchrechts detailliert erläutert.
Vorteile bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Das Nießbrauchrecht biete erhebliche Vorteile im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Bei der Übertragung von Vermögenswerten unter Vorbehalt des Nießbrauchs verringert sich der steuerpflichtige Wert des übertragenen Vermögens um den Wert des Nießbrauchs. Dies führt zu einer niedrigeren Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Die Bewertung des Nießbrauchs richtet sich nach dem Alter des Berechtigten und der zu erwartenden Nutzungsdauer. Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird nach der sogenannten „Vervielfältigertabelle“ des Bewertungsgesetzes (BewG) berechnet. Je älter der Nießbraucher, desto geringer ist der Kapitalwert des Nießbrauchs, was zu einer höheren steuerlichen Belastung des Beschenkten führt. Umgekehrt führt ein jüngerer Nießbraucher zu einem höheren Kapitalwert des Nießbrauchs und damit zu einer geringeren Steuerbelastung bei der Schenkung.
Ein praktisches Beispiel: Ein Vater überträgt eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro an seinen Sohn und behält sich den Nießbrauch vor. Angenommen, der Kapitalwert des Nießbrauchs beträgt 200.000 Euro, dann reduziert sich der steuerpflichtige Wert der Schenkung auf 300.000 Euro. Dies kann erhebliche Steuerersparnisse mit sich bringen.
Vorteile bei der Einkommensteuer
Ein weiterer Vorteil des Nießbrauchrechts betrifft die Einkommensteuer. Wenn eine Immobilie mit Nießbrauch belastet ist, fließen die Einkünfte aus dieser Immobilie dem Nießbraucher zu und nicht dem Eigentümer. Dies kann insbesondere in Familienkonstellationen steuerlich vorteilhaft sein. Beispielsweise können Eltern ihren Kindern eine Immobilie unter Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen. Die Mieteinnahmen werden dann den Eltern als Nießbraucher zugerechnet und nicht den Kindern als Eigentümer. Dies kann insbesondere dann steuerlich vorteilhaft sein, wenn die Eltern eine geringere Steuerprogression haben als die Kinder.
Ein weiterer Aspekt ist die Möglichkeit der Verteilung von Einkünften. Ehepartner können durch die Einräumung des Nießbrauchs Einkünfte gezielt verteilen und so die steuerliche Gesamtbelastung optimieren. Dies ist besonders dann nützlich, wenn ein Ehepartner hohe Einkünfte hat und der andere geringere oder keine. Durch die Nießbrauchbestellung kann ein Teil der Einkünfte auf den Partner mit der geringeren Steuerlast übertragen werden.
Vorteile bei der Grundsteuer
Auch bei der Grundsteuer kann das Nießbrauchrecht zu Vorteilen führen. Grundsätzlich ist der Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Doch in der Praxis wird die Grundsteuer oft vom Nießbraucher getragen, da dieser die wirtschaftlichen Vorteile aus der Immobilie zieht. Dies kann insbesondere dann relevant werden, wenn die Immobilie gewerblich genutzt wird und die Grundsteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann.
Vorteile bei der Absetzung für Abnutzung (AfA)
Ein weiterer steuerlicher Vorteil des Nießbrauchrechts liegt in der Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Immobilien. Der Nießbraucher kann die Abschreibungen für die Immobilie steuerlich geltend machen, auch wenn er nicht der Eigentümer ist. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn der Eigentümer die Immobilie nicht selbst nutzt und daher keine Abschreibungen geltend machen kann.
Beispielsweise kann ein Nießbraucher, der eine vermietete Immobilie nutzt, die Abschreibungen für diese Immobilie in seiner Steuererklärung ansetzen. Dies reduziert die steuerliche Belastung des Nießbrauchers, da die Einkünfte aus der Vermietung durch die AfA gemindert werden.
Vorteile bei der Gewerbesteuer
Für Unternehmen kann das Nießbrauchrecht ebenfalls steuerliche Vorteile bieten, insbesondere in Bezug auf die Gewerbesteuer. Wenn ein Unternehmen eine Immobilie mit Nießbrauch belastet, kann es die Miet- oder Pachteinnahmen des Nießbrauchers von der Gewerbesteuer freistellen. Dies kann zu einer erheblichen Reduzierung der Gewerbesteuerlast führen.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen überträgt eine gewerblich genutzte Immobilie auf eine Tochtergesellschaft und behält sich den Nießbrauch vor. Die Mietzahlungen der Tochtergesellschaft an das Mutterunternehmen sind dann gewerbesteuerfrei. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen, insbesondere wenn die Gewerbesteuer in der jeweiligen Kommune hoch ist.
FAZIT
Das Nießbrauchrecht bietet eine Vielzahl von steuerlichen Vorteilen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen attraktiv sein können. Durch die gezielte Nutzung des Nießbrauchs können Einkünfte optimal verteilt, die steuerliche Belastung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer reduziert und weitere steuerliche Vorteile, wie etwa bei der Grundsteuer und der AfA, genutzt werden. Insbesondere in der Nachfolgeplanung innerhalb von Familien und in der Unternehmensstrukturierung kann das Nießbrauchrecht ein wertvolles Instrument sein, um die steuerliche Belastung zu minimieren und gleichzeitig die Kontrolle und Nutzung von Vermögenswerten zu sichern.
Insgesamt ist es ratsam, sich bei der Gestaltung von Nießbrauchmodellen stets von einem steuerlichen Berater oder Rechtsanwalt begleiten zu lassen, um die individuellen Vorteile optimal zu nutzen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden sowie die betroffene Immobilie durch einen versierten Sachverständigen bewerten und die Belastung durch das Nießbrauchrecht (Wertminderung) ermitteln zu lassen.
Die Bewertung kann entweder durch ein voll umfängliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB oder auf Basis eines Immobilien Kurzgutachtens (Achtung! Für den Nachweis ggb. dem Finanzamt oftmals nicht ausreichend) erfolgen.
Das voll umfängliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist ein voll umfängliches Gutachten, welches bei Behörden (Finanzamt, Gericht, usw.) anerkannt ist.
Ein Immobilien Kurzgutachten unterscheidet sich vor allem im Umfang vom Verkehrswertgutachten. Es ist die kompakte Form der Bewertung auf Basis von nur einem Wertermittlungsverfahren und unter Verzicht auf die detaillierte Beschreibung der wertbeeinflussenden Merkmale eines Bewertungsobjekts.
Gerne erstelle ich Ihnen ein voll umfängliches Verkehrswertgutachten unter Berücksichtigung des Nießbrauchrechts. Mehr zu VERKEHRSWERTGUTACHTEN.
Außerdem biete ich Kurzgutachten zum Pauschalpreis ab 1.570,- € zzgl. MwSt an (der Preis gilt für ausschließlich wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien mit einer Wohnfläche bis zu 120 qm und einer Grundstücksgröße bis zu 500 qm).
ACHTUNG! Für Immobilien ab einem Wert von 750.000,- € erstelle ich ausschließlich voll umfängliche Verkehrswertgutachten.
Mehr zu Kosten und notwendigen Unterlagen unter IMMOBILIEN KURZGUTACHTEN