Immobilien Gutachten – Kurzgutachten bei Trennung oder Scheidung

Warum ein Immobilien Gutachten bei Scheidung so wichtig ist

Was ist das wichtigste Thema bei einer Scheidung? Klarheit schaffen!Sachverständigenbüro Angela Geck - Scheidung Gutachten

Entscheidend beim Scheiden ist der Zugewinn einer Immobilie

Wieviel des Zugewinns vom Haus steht den Partnern bei einer Scheidung zu?

Klarer Fall, klare Sache: Immobilienbewertung durch einen Immobiliensachverständigen

Welches Immobiliengutachten wird bei der Scheidung erstellt?

I.d.R. ist ein s.g. Immobilien Kurzgutachten absolut ausreichend für die weitere Einigung. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Parteien sich darüber einig sind, welche Art von Gutachten erstellt werden soll.

Sollte dies nicht der Fall sein, muss erfahrungsgemäß ein voll umfängliches gerichtstaugliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erstellt werden, dessen Kosten jedoch bei dem 2-3fachen liegen.

Wie wird ein Haus geschätzt bei Scheidung?

Ein Haus wird bei einer Scheidung durch einen Immobiliengutachter geschätzt. Der Gutachter berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Größe, Zustand, Lage und Marktwert der Immobilie. Anhand dieser Informationen ermittelt er den Verkehrswert, der als Grundlage für den Zugewinnausgleich dient. https://www.trennung.de/scheidung/immobilienbewertung-bei-scheidung.html

Wer schätzt Immobilie bei Scheidung?

Bei einer Scheidung wird die Immobilie von einem Immobiliengutachter geschätzt. Dieser Experte hat das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um den Wert der Immobilie zu ermitteln. Der Gutachter berücksichtigt verschiedene Faktoren wie den Zustand, die Lage und den Marktwert der Immobilie.

Wer zahlt den Gutachter bei Scheidung?

Die Kosten für den Immobiliengutachter bei einer Scheidung werden in der Regel von beiden Ehepartnern gemeinsam getragen. Es ist üblich, dass die Kosten im Rahmen der Scheidungsvereinbarung oder des Zugewinnausgleichs aufgeteilt werden. Es ist ratsam, diesbezüglich eine Vereinbarung zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Welcher Immobilienwert wird bei Scheidung genommen?

Bei einer Scheidung wird in der Regel der Verkehrswert der Immobilie herangezogen. Dieser Wert gibt den aktuellen Marktwert der Immobilie wieder. Er wird von einem Immobiliengutachter ermittelt und dient als Grundlage für den Zugewinnausgleich zwischen den Ehepartnern.

Was kostet ein Gutachten über den Wert eines Hauses?

Die Kosten für ein Gutachten über den Wert eines Hauses können je nach Art und Umfang des Gutachtens variieren. Die Kosten für ein Immobilien Kurzgutachten liegen i.d.R. bei ca. 1.100,- € bis ca. 1.200,- € zzgl. MwSt für eigengenutzte Einfamilienhäuser.

Bei größeren Objekten, wie z.B. Mehrfamilienhäuser oder Wohn- und Geschäftshäusern, liegen die Kosten bei ca. 1.500,- € bis 2.000,- € zzgl. MwSt für die Bewertung.

Die Kosten sind nicht nur von der Größe der baulichen Anlage und des Grundstücks abhängig, sondern auch vom Zustand (Schäden, Instandhaltungsstau) und von der Anzahl der zu bewertenden Nebengebäude (Garage, Scheune, etc.).

Wer zahlt das Gutachten für das Haus?

Die Kosten für das Gutachten des Hauses werden in der Regel von den Ehepartnern gemeinsam getragen. Es ist üblich, dass die Kosten im Rahmen der Scheidungsvereinbarung oder des Zugewinnausgleichs aufgeteilt werden. Es empfiehlt sich, diesbezüglich eine klare Regelung zu treffen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Sachverständigenbüro Angela Geck - Scheidung GutachtenWie viel wird bei einer Haus-Scheidung ausgezahlt?

Die Auszahlung bei einer Haus-Scheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Zugewinn und den Vereinbarungen der Ehepartner. In der Regel wird der Verkehrswert der Immobilie ermittelt und der Zugewinnausgleich entsprechend berechnet. Die genaue Höhe der Auszahlung wird im Rahmen der Scheidungsvereinbarung festgelegt.

Wem gehört das Haus bei einer Scheidung?

Die Eigentumsverhältnisse des Hauses bei einer Scheidung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Grundbucheintrag und den Eigentumsverhältnissen während der Ehe. In der Regel wird das Haus gemeinsames Eigentum beider Ehepartner sein, es sei denn, es gibt eine anderslautende Vereinbarung oder eine einseitige Eigentumszuordnung im Grundbuch.

Was schaut sich ein Gutachter beim Haus an?

Ein Gutachter betrachtet beim Haus verschiedene Aspekte wie die Größe und Raumaufteilung, den Zustand der Bausubstanz, die Ausstattung, die Lage und den Marktwert. Der Gutachter prüft auch mögliche Mängel oder Schäden. Zudem kann er den energetischen Zustand, den Wert von Außenanlagen und weiteren relevanten Faktoren berücksichtigen, um eine fundierte Schätzung abzugeben.

Wie lange dauert ein Gutachten für ein Haus?

Die Dauer für ein Gutachten eines Hauses kann je nach Umfang und Komplexität variieren. In der Regel beläuft sich die Zeit für die Ausarbeitung eines Kurzgutachtens derzeit ca. 2-4 Wochen nach Ortstermin und Vorliegen sämtlicher notwendiger Unterlagen für die Bewertung.

Die Erstellung eines voll umfänglichen Verkehswertgutachtens dauert etwas länger – ca. 4-6 Wochen, da der Rechercheaufwand wesentlich höher ist. Es müssen u.a. diverse Auskünfte bei Behörden eingeholt werden.

Warum ein Kurzgutachten bei Trennung oder Scheidung Sinn macht?

Immobilien Kurzgutachten bei Trennung oder Scheidung: wenn Sie sich als Paar in einer Trennung oder Scheidung befinden und es gemeinsame Immobilienwerte gibt, steht i.d.R. eine Ausgleichszahlung (Stichwort Zugewinnausgleich bei Eheleuten:) an den Miteigentümer (Ex-Partner) an. Mehr zum Zugewinnausgleich unter (Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/herausnahme-von-immobilien-aus-dem-zugewinnausgleich_074139.html

Grundlage hierfür bildet ein Immobiliengutachten, erstellt durch einen neutralen Sachverständigen / Gutachter, der die Immobilie schätzt und den aktuellen Marktwert ermittelt.

Allerdings ist hierfür nicht zwingend ein voll umfängliches Verkehrswertgutachen nach § 194 BauGB notwendig, sondern i.d.R. ein Immobilien Kurzgutachten voll ausreichend.

Achtung! Ein Immobilien Kurzgutachten ist nicht gerichtstauglich! Voraussetzung dafür, dass dieses als Grundlage für die Einigung zwischen den Parteien dienen kann ist, dass beide Seiten hierfür Ihr Einverständnis VOR Auftragserteilung geben. Es sollte außerdem noch keine gerichtliche Auseinandersetzung anhängig sein.

Immobilien Kurzgutachten

Ein Immobilien Kurzgutachten unterscheidet sich vor allem im Umfang vom Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten. Es wird z.B. auf detaillierte Beschreibung der Lage, Grundbucheinträge, etc. verzichtet. Die Anlage zum Immobilien Kurzgutachten wird kurz und prägnant gehalten. Es werden die wesentlichen Fotos gezeigt, die notwendig sind, damit sich der Betrachter ein Bild vom Aussehen, Zustand und ggf. Schäden machen kann. Verzichtet wird auf die Darstellung der Grundrisse, Flurplan, etc..

Was genau steckt hinter einem Immobilien Kurzgutachten?

Die Vorgehensweise beim Immobilien Kurzgutachten ist zunächst exakt die gleiche, wie beim Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach § 194 BauGB: Die Unterlagen des Auftraggebers werden gesichtet, es erfolgt ein gemeinsamer Ortstermin mit der eigehenden Prüfung des Instandhaltungszustands und ggf. Schäden an der baulichen Anlage. Auf Basis dieser Erkenntnisse, erfolgt dann die Wertermittlung mittels Sachwert oder Ertragswert und die schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse auf ca. 15-18 Seiten inkl. Fotoanhang

Was ist der Vorteil des Immobilien Kurzgutachtens?

Kurze Wartezeiten

Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Immobilien Kurzgutachtens ist wesentlich geringer. Daher bin ich in der Lage Ihnen einen zeitnahen Ortstermin (i.d.R. innerhalb von 1-2 Wochen) anbieten zu können. Für die Ausarbeitung des schriftlichen Gutachtens, benötige ich nochmals ca. 2 Wochen. Im Ergebnis haben Sie Ihr fertiges Immobiliengutachten daher innerhalb von max. 1 Monat.

Weniger Unterlagen – weniger Aufwand für Sie!

Im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten, werden für das Immobilien Kurzgutachten wesentlich weniger Unterlagen benötigt. Die Lieferung der notwendigen Dokumente stellt i.d.R. kein Problem dar.

Immobilien Kurzgutachten – für welchen Zweck?

  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen
  • Verkauf von Immobilien bei gerichtlicher Betreuung
  • Verkauf oder Ankauf einer Immobilie
  • Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen einer Ehescheidung / Trennung
  • betriebliche Angelegenheiten (z.B. Entnahme von Grundbesitzwerten aus dem Betriebsvermögen)

VORTEILE DES IMMOBILIEN KURZGUTACHTENS IM ÜBERBLICK

  • unkomplizierte Beauftragung
  • schnelle Terminvereinbarung
  • kurzfristige Erstellung des Gutachtens

Was kostet ein Immobilien Kurzgutachten im Vergleich?

Weniger Zeit = weniger Kosten
Aufgrund der Zeitersparnis, kann ich das Immobilien Kurzgutachten zu einem wesentlich günstigeren Preis anbieten. Das Immobilien Kurzgutachten ist zum günstigen Pauschalpreis erhältlich. Der Ortstermin erfolgt i.d.R. zeitnah innerhalb von 1-2 Wochen. Die Ausarbeitung des schriftlichen Gutachtens dauert ca. 14 Tage ab Ortstermin.

Mehr zu Kosten und notwendigen Unterlagen unter IMMOBILIEN KURZGUTACHTEN

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