Immobiliengutachten im Sterbefall – Ein Immobiliengutachten kann von großer Bedeutung sein, wie zum Beispiel im Sterbefall.

Wenn eine Person verstirbt, ist es i.d.R. wichtig den genauen Wert der Immobilie zu bestimmen. Erfahrungsgemäß soll das Haus oder die Wohnung des / der Erblasser(s)in auf dem freien Markt veräußert werden oder ein Familienmitglied möchte die Immobilie übernehmen. Doch was muss man bei einem Immobiliengutachten im Falle eines Sterbefalls beachten und wie kann es helfen?

Angela Geck Sachverständigenbüro Immobilien GutachtenIm Falle eines Sterbefalls fällt die Immobilie in der Regel an die Erben. Diese müssen entscheiden, ob sie die Immobilie behalten oder verkaufen möchten. In beiden Fällen ist es jedoch wichtig, den aktuellen Marktwert der Immobilie zu kennen. Dieser dient als Grundlage für Verhandlungen beim Verkauf oder als Grundlage für die Verteilung des Erbes.

Ein Immobiliengutachter kann in diesem Fall eine wichtige Hilfe sein. Er führt eine Immobilienmarktanalyse durch und besichtigt die Immobilie. Es wird u.a. geprüft:

Anhand der gewonnenen Informationen erstellt er ein Gutachten, in dem der aktuelle Marktwert der Immobilie festgehalten wird.
Dieses Gutachten kann auch bei eventuellen Streitigkeiten innerhalb der Erben als Beweismittel dienen, da es von einem unabhängigen und qualifizierten Gutachter erstellt wurde.

Es ist jedoch zu beachten, dass es in diesem Fall besondere Bestimmungen gibt, die einzuhalten sind. So müssen die Erben das Gutachten von einem unabhängigen und qualifizierten Gutachter erstellen lassen und es darf keine Interessenkonflikte geben. Es ist auch wichtig, dass das Gutachten den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Ein Immobiliengutachten kann demnach von großer Bedeutung sein, um den Wert einer Immobilie genau zu bestimmen und um als Beweismittel zu dienen.

Für die Bewertung kommt entweder ein voll umfängliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (vor allem bei zu erwartender Erbschaftssteuer) oder ein Immobilien Kurzgutachten (für die Klärung innerhalb der Erbengemeinschaft) in Frage.

Das voll umfängliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist bei Behörden (Finanzamt, Gericht, usw.) anerkannt ist.

Ein Immobilien Kurzgutachten unterscheidet sich vor allem im Umfang vom Verkehrswertgutachten. Es wird z.B. auf detaillierte Beschreibung der Lage, Grundbucheinträge, etc. verzichtet. Die Anlage zum Immobilien Kurzgutachten wird kurz und prägnant gehalten.

Was genau steckt hinter einem Immobilien Kurzgutachten?

Die Vorgehensweise beim Immobilien Kurzgutachten ist zunächst die gleiche, wie beim Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach § 194 BauGB: Die Unterlagen des Auftraggebers werden gesichtet, es erfolgt ein gemeinsamer Ortstermin mit der eingehenden Prüfung des Instandhaltungszustands und ggf. Schäden am Bauwerk. Auf Basis dieser Erkenntnisse, erfolgt dann die Wertermittlung mittels Sachwert oder Ertragswert und die schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse auf ca. 22-24 Seiten.

Was ist der Vorteil des Immobilien Kurzgutachtens?

Weniger Aufwand – weniger Kosten

Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Immobilien Kurzgutachtens ist geringer. Der Ortstermin findet i.d.R. innerhalb von 2-3 Wochen nach Auftragserteilung statt. Die Fertigstellung des Gutachtens erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von ca. 3-4 Wochen nach Vorliegen sämtlicher notwendiger Informationen.

Die Kosten für ein Immobilien Kurzgutachten sind abhängig von der Größe der Immobilie und des Grundstücks und vom Instandhaltungszustand.

Ich biete ein Kurzgutachten zum Pauschalpreis ab 1.570,- € zzgl. MwSt an (der Preis gilt für ausschließlich wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien mit einer Wohnfläche bis zu 120 qm und einer Grundstücksgröße bis zu 500 qm).

ACHTUNG! Für Immobilien ab einem Wert von 750.000,- € erstelle ich ausschließlich voll umfängliche Verkehrswertgutachten.

Mehr zu Kosten und notwendigen Unterlagen unter IMMOBILIEN KURZGUTACHTEN