GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME
Gutachterliche Stellungnahme: die kürzeste Form der schriftlichen Ausarbeitung
Sie benötigen zeitnah eine aussagekräftige Bewertung einer Immobilie mit kurzer schriftlicher Ausarbeitung auf das Notwendigste beschränkt? Dann empfiehlt sich oftmals die s.g. gutachterliche Stellungnahme.

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ab 570,- €
GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUM WERT EINER IMMOBILIE
Die gutachterliche Stellungnahme – wenn Sie eine überschlägige Wertermittlung zeitnah benötigen
Wenn Sie beabsichtigen eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen und sehr zeitnah eine Bewertung mit schriftlicher Ausarbeitung benötigen, empfiehlt sich in vielen Fällen die s.g. gutachterliche Stellungnahme.
Die Vorgehensweise ist exakt die gleiche wie beim Kurzgutachten:
- Ortstermin mit Prüfung Instandhaltungszustand
- Prüfung der Unterlagen
- überschlägige Wertermittlung auf Basis Sachwert oder Ertragswert
- schriftliche Zusammenfassung auf 2 – 4 Seiten
Oftmals ist ein Gutachten mit Fotoanhang überflüssig
Die Praxis zeigt, dass ausführliche Gutachten in Form von Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten oftmals überflüssig bzw. überdimensioniert sind: dies gilt insbesondere für Fälle, in denen die Immobilie (Ausstattung, Lage, etc.) z.B. innerhalb der Familie hinreichend bekannt ist und nicht detailliert beschrieben werden muss. Hier wird oftmals lediglich eine fundierte Wertermittlung mit Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse / Ergebnisse benötigt.
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WISSENSWERTES
KUNDENBEWERTUNG
KUNDENSTIMMEN
„Wir haben Frau Geck für eine Wertermittlung bei einer Bestandsimmobilie beauftragt. Die Kontaktaufnahme erfolgte zeitnah und Begehung war in schneller Zeit vereinbart. Die Wertermittlung wurde zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt. Unser Eindruck war sehr positiv: Kompetent, freundlich, schnell und gründlich. Außerdem wurden viele gute Tipps rund um das Thema Kauf und für das weitere Verfahren gegeben. Beim nächsten Mal melden wir uns sehr gerne wieder!“
„Wir beauftragten Frau Geck zur Klärung eines aufgetretenen Schadens (Schimmelbefall nach Einbau von dreifach verglasten Fenstern) in einer Mietwohnung. Auf der Internetseite von Frau Geck ist u.a. zu lesen, dass Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen auf hohem Qualitsnieveau geboten werden. Diese Angabe können wir bestätigen. Wir erhielten zusätzliche Tipps für die Mieter, die keineswegs selbstverständlich sind und dafür gebührt ihr auch ein herzliches Dankeschön. Sollten wir – egal in welchem Bereich – wieder einmal einen Rat, ein Gutachten usw. von einem Baugutachter/Bausachverständigen benötigen, so werden wir uns sehr gerne wieder an Frau Geck wenden – sie ist nicht nur kompetent sondern auch sehr freundlich und hilfsbereit.“
„Wir haben Frau Geck mit einer Immobilienbewertung beauftragt und unsere Erwartungen wurden deutlich übertroffen. Frau Geck ist kompetent, ehrlich, außerordentlich engagiert, immer ansprechbar, herrlich unkompliziert und denkt und handelt immer im Sinne des Auftraggebers. Wir werden im Bedarfsfall jederzeit wieder ihr Sachverständnis in Anspruch nehmen und sprechen eine uneingeschränkte Empfehlung aus. Herzlichen Dank nochmals für ihren überdurchschnittlichen Einsatz und die einwandfreie Arbeit.“