Immobilien Gutachten – Kurzgutachten für das Betreuungsgericht

Warum ein Immobilien Kurzgutachten für das Betreuungsgericht ausreichend ist?

Immobilien Kurzgutachten für das Betreuungsgericht: Im Rahmen von gerichtlichen Betreuungen steht oftmals ein Immobilienverkauf durch den / die Betreuer(in) an. Hier bildet das Immobilien Gutachten die Grundlage für den Verkauf, denn dies ist i.d.R. zwingend notwendig. Der Betreuer ist wie folgt definiert…(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)

Ein voll umfängliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist meines Erachtens hier oftmals überdimensioniert und ist in meiner bisherigen Praxis noch nicht einmal gefordert worden.

Vielmehr hat sich das Immobilien Kurzgutachten in der Vergangenheit bewährt. Es ist absolut ausreichend für die solide Entscheidungsgrundlage des gerichtlichen Betreuers.

Immobilien Kurzgutachten

Ein Immobilien Kurzgutachten unterscheidet sich vor allem im Umfang vom Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten. Es wird z.B. auf detaillierte Beschreibung der Lage, Grundbucheinträge, etc. verzichtet. Die Anlage zum Immobilien Kurzgutachten wird kurz und prägnant gehalten. Es werden die wesentlichen Fotos gezeigt, die notwendig sind, damit sich der Betrachter ein Bild vom Aussehen, Zustand und ggf. Schäden machen kann. Verzichtet wird auf die Darstellung der Grundrisse, Flurplan, etc..

Was genau steckt hinter einem Immobilien Kurzgutachten?

Die Vorgehensweise beim Immobilien Kurzgutachten ist zunächst exakt die gleiche, wie beim Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach § 194 BauGB: Die Unterlagen des Auftraggebers werden gesichtet, es erfolgt ein gemeinsamer Ortstermin mit der eigehenden Prüfung des Instandhaltungszustands und ggf. Schäden an der baulichen Anlage. Auf Basis dieser Erkenntnisse, erfolgt dann die Wertermittlung mittels Sachwert oder Ertragswert und die schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse auf ca. 15-18 Seiten inkl. Fotoanhang

Was ist der Vorteil des Immobilien Kurzgutachtens?

Kurze Wartezeiten

Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Immobilien Kurzgutachtens ist wesentlich geringer. Daher bin ich in der Lage Ihnen einen zeitnahen Ortstermin (i.d.R. innerhalb von 1-2 Wochen) anbieten zu können. Für die Ausarbeitung des schriftlichen Gutachtens, benötige ich nochmals ca. 2 Wochen. Im Ergebnis haben Sie Ihr fertiges Immobiliengutachten daher innerhalb von max. 1 Monat.

Weniger Unterlagen – weniger Aufwand für Sie!

Im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten, werden für das Immobilien Kurzgutachten wesentlich weniger Unterlagen benötigt. Die Lieferung der notwendigen Dokumente stellt i.d.R. kein Problem dar.

Immobilien Kurzgutachten – für welchen Zweck?

  • Betreuungsgericht
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen
  • Verkauf von Immobilien bei gerichtlicher Betreuung
  • Verkauf oder Ankauf einer Immobilie
  • Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen einer Ehescheidung / Trennung
  • betriebliche Angelegenheiten (z.B. Entnahme von Grundbesitzwerten aus dem Betriebsvermögen)

VORTEILE DES IMMOBILIEN KURZGUTACHTENS IM ÜBERBLICK

  • unkomplizierte Beauftragung
  • schnelle Terminvereinbarung
  • kurzfristige Erstellung des Gutachtens

Was kostet ein Immobilien Kurzgutachten im Vergleich?

Weniger Zeit = weniger Kosten
Aufgrund der Zeitersparnis, kann ich das Immobilien Kurzgutachten zu einem wesentlich günstigeren Preis anbieten. Das Immobilien Kurzgutachten ist zum günstigen Pauschalpreis erhältlich. Der Ortstermin erfolgt i.d.R. zeitnah innerhalb von 1-2 Wochen. Die Ausarbeitung des schriftlichen Gutachtens dauert ca. 14 Tage ab Ortstermin.

Mehr zu Kosten und notwendigen Unterlagen unter IMMOBILIEN KURZGUTACHTEN

Konnte ich Ihr Interesse an einem Immobilien Kurzgutachten wecken?

Gerne informiere ich Sie. Rufen Sie mich  an oder schreiben Sie mir Ihre Kontaktdaten im Formular. Ich melde mich umgehend bei Ihnen.