Verkehrswertgutachten in
Ich erstelle voll umfängliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für Immobilien in
Ich bin Angela Geck, zertifizierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken mit über 17 Jahren Berufserfahrung. Als Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Ostholstein bringe ich fundiertes Fachwissen und Marktkenntnisse in meine Arbeit ein.
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Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (Marktwert) in
Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist ein voll umfängliches Immobiliengutachten mit detaillierter Darstellung sämtlicher Merkmale einer Immobilie und ist wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html
Das Verkehrswertgutachten bildet die Grundlage für viele behördliche oder gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Immobilie.
Verkehrswergutachten in
- TÜV-Zertifizierung als Sachverständige für Immobilienbewertung
- TÜV-Zertifizierung als Sachkundige für Schäden an Gebäuden
- TÜV-Zertifizierung als Sachververständige für Schimmelpilzschäden
- Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Ostholstein
Gerne berate ich Sie vorab.
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DAS MARTKWERTGUTACHTEN NACH § 194 BauGB
Warum ein Verkehrswertgutachten notwendig sein kann?
Ob ein voll umfängliches Verkehrswertgutachten (Marktwert) nach § 194 BauGB erstellt werden muss, ist abhängig vom Zweck / Hintergrund der Wertermittlung.
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Steuerliche Zwecke
Finanzämter akzeptieren ausschließlich voll umfängliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB von Sachverständigen, die entweder öffentlich bestellt und vereidigt oder nach DIN ISO zertifiziert sind.
2. Sonstige behördliche Zwecke
Ein voll umfängliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist für gerichtliche Zwecke / bei gerichtlichen Auseinandersetzungen i.d.R. zwingend notwendig.
Wann sollte ein Verkehrswertgutachten für steuerliche Zwecke in Auftrag gegeben werden?
Ein voll umfängliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB macht insbesondere dann Sinn, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Immobilie wesentlich weniger wert ist, als die Schätzung des Finanzamtes.
Hier ist zu berücksichtigen, dass Finanzämter – insbesondere Eigentumswohnungen – den Wert der Immobilie oftmals auf Basis des sog. Vergleichswertes auf der Basis von Vergleichspreisen, die aus der Kaufpreissammlung des zuständigen Gutachterausschusses abgefragt werden oder auf Basis von angenommenen Faktoren für die Ertragswert- oder Sachwertermittlung schätzen.
Entscheidend ist die Tatsache, dass in Ermangelung von Ortsterminen für die Wertermittlung grundlegende Einflussgrößen geschätzt werden. Hierzu zählen:
- netto Kaltmieten, die evtl. nicht dem aktuellen Zustand oder der Ausstattung des Wertermittlungsobjekts entsprechen.
- Restnungsdauern, die aufgrund von Annahmen geschätzt werden und evtl. nicht dem Sanierungszustand entsprechen
- Schäden bleiben unberücksichtigt
- Belastungen (Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht, Wegerechte, etc.) bleiben unberücksichtigt
- Sonstige wertbeeinflussende Umstände bleiben unberücksichtigt
Verkehrswertgutachten – für welchen Zweck?
WISSENSWERTES ZU IMMOBILIEN BEWERTUNG IN
In und um – bin ich für Sie unterwegs:
KUNDENBEWERTUNG
KUNDENSTIMMEN
„Wir haben Frau Geck für eine Wertermittlung bei einer Bestandsimmobilie beauftragt. Die Kontaktaufnahme erfolgte zeitnah und Begehung war in schneller Zeit vereinbart. Die Wertermittlung wurde zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt. Unser Eindruck war sehr positiv: Kompetent, freundlich, schnell und gründlich. Außerdem wurden viele gute Tipps rund um das Thema Kauf und für das weitere Verfahren gegeben. Beim nächsten Mal melden wir uns sehr gerne wieder!“
„Wir beauftragten Frau Geck zur Klärung eines aufgetretenen Schadens (Schimmelbefall nach Einbau von dreifach verglasten Fenstern) in einer Mietwohnung. Auf der Internetseite von Frau Geck ist u.a. zu lesen, dass Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen auf hohem Qualitsnieveau geboten werden. Diese Angabe können wir bestätigen. Wir erhielten zusätzliche Tipps für die Mieter, die keineswegs selbstverständlich sind und dafür gebührt ihr auch ein herzliches Dankeschön. Sollten wir – egal in welchem Bereich – wieder einmal einen Rat, ein Gutachten usw. von einem Baugutachter/Bausachverständigen benötigen, so werden wir uns sehr gerne wieder an Frau Geck wenden – sie ist nicht nur kompetent sondern auch sehr freundlich und hilfsbereit.“
„Wir haben Frau Geck mit einer Immobilienbewertung beauftragt und unsere Erwartungen wurden deutlich übertroffen. Frau Geck ist kompetent, ehrlich, außerordentlich engagiert, immer ansprechbar, herrlich unkompliziert und denkt und handelt immer im Sinne des Auftraggebers. Wir werden im Bedarfsfall jederzeit wieder ihr Sachverständnis in Anspruch nehmen und sprechen eine uneingeschränkte Empfehlung aus. Herzlichen Dank nochmals für ihren überdurchschnittlichen Einsatz und die einwandfreie Arbeit.“
Frau Geck hat für uns eine Wohnung in Mainz begutachtet und wir können Sie uneingeschränkt empfehlen. Sie hat sich auf unsere Anfrage umgehend gemeldet und einen kurzfristigen Termin ermöglicht. Durch die sehr gute Terminvorbereitung, ihr Fachwissen und ehrliche Art, hat sie sowohl uns als auch den Makler überzeugt und uns neben des Gutachtens auch noch viele, nützliche Tipps gegeben. Das Gutachten lag uns innerhalb kürzester Zeit vor.
Wir danken für die sehr gute und sympathische Beratung!
Immobiliengutachen in
Sie suchen einen Immobiliengutachter in Ihrer Nähe?
Gerne bewerte ich Ihre Immobilie! In folgenden Städten habe ich bereits Immobilien Gutachten erstellt oder kann Ihnen meine Leistung anbieten: