Erbschaftssteuer – die Chance liegt im Zustand der Immobilie! Warum?

Sie sind Erbe einer Immobilie? Der Erbschaftssteuerbescheid des Finanzamts liegt vor? Oder Sie haben einen Fragebogen zu den wichtigsten Basisdaten zur Immobilie erhalten und sollen jetzt reagieren?

Mein Tipp vorab: bitte keine übereilten Schritte, sondern zunächst den Bescheid des Finanzamts abwarten!!! Sobald dieser vorliegt, kann ich die im Bescheid erläuterte Wertermittlung des Finanzamts auf Plausibilität prüfen. Und zwar auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen (Baujahr, Wohnfläche, Grundstücksgröße, ggf. Miteigentumsanteil, etc.) zur Immobilie und nach dem notwendigen Ortstermin, im Rahmen dessen ich mir vor Ort ein Bild vom Zustand der Immobilie und der ggf. durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen machen.

Wie komme ich auf die Bezeichnung dieses Artikels „Erbschaftssteuer – die Chance liegt im Zustand der Immobilie“?

Ganz einfach. Weil es so ist: Das Finanzamt ermittelt den Wert einer Immobilie i.d.R. auf Basis von Vergleichswerten. Diese durchschnittlichen Vergleichswerte  sind fundiert und stammen aus der s.g. Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlungen werden bundesweit von den jeweils zuständigen Gutachterausschüssen geführt (Definition Gutachterschuss & Kaufpreissammlung Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/gutachterausschuss)

Die durchschnittlichen Vergleichswerte sind jedoch nur bedingt für einen Vergleich geeignet. Hintergrund ist der jeweilige Zustand der Immobilie.

Hierzu ein Beispiel:

Sie haben ein Haus aus den 60er Jahren geerbt, welches sich noch weitestgehend im Originalzustand befindet. Wesentliche Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung der Fenster, Bäder, Bodenbeläge, Dach, etc. wurden nicht durch geführt. Außerdem gibt es div. Schäden, wie z.B. einen feuchten Keller, undichtes Dach, o.ä..

Die Chance auf eine Korrektur des vom FA ermittelten Wertes, liegt in der Beurteilung und Bewertung dieser Schäden / des Instandhaltungsstaus (Definition Instandhaltungsstau, Quelle: https://www.calcon.de/glossar/instandhaltungsstau/#:~:text=Instandhaltungsstau%20ist%20die%20Folge%20von,hohe%20Folgekosten%20nach%20sich%20ziehen., also die angemessene Berücksichtigung des s.g. Instandhaltungsstaus.

Das Finanzamt nimmt keine Ortstermine wahr und muss daher bestimmte Annahmen treffen, die den Zustand der Immobilie betreffen (z.B. sanierte Bäder, ausgetauschte Fenster, etc.).

Im Ergebnis ist es oftmals so, dass der vom Finanzamt ermittelte Wert weit über dem tatsächlichen aktuellen Marktwert der Immobilie liegt.

Um Ihre Unsicherheit zu beseitigen und vorab zu klären, ob ein Gutachten überhaupt Sinn macht und Sie tatsächlich Geld sparen können, habe ich das Paket „Steuer Spezial“ entwickelt. Mit überschaubarem Kostenaufwand wird der Wert der Immobilie überschlägig ermittelt und der Zustand / Schäden vor Ort begutachtet und mit dem Ergebnis im Erbschaftssteuerbescheid abgeglichen.

Fazit: die Chance der Steuerersparnis liegt im Zustand der Immobilie!