Ist ein Immobilien Kurzgutachten ausreichend für meinen Zweck? Die Frage, welches Gutachten für welchen Zweck ausreichend ist, wird mir nahezu täglich gestellt. Ich bekomme mehrfach wöchentlich Anfragen nach Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten), die für eine Scheidung, einen Erbfall, eine Schenkung, u.s.w. benötigt werden.

Im klärenden Erstgespräch informiere ich meine Kunden dann darüber, dass ein voll umfängliches, gerichtstaugliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB  i.d.R. nicht notwendig ist (Quelle:https://www.gesetze-im-internet/bbaug/_194html). Das Verkehrs- oder Marktwertgutachten ist bei einer Vielzahl von Anfragen einfach überdimensioniert und vor allem im Verhältnis überteuert.

Denn welchen Zweck muss ein Gutachten für eine Regelung der Ausgleichszahlung im Erbfall innerhalb der Familie, bei einer Scheidung / Trennung zwischen Partnern, etc. erfüllen? Aus meiner Sicht ist es Ziel, dass Transparenz geschaffen und ein nachvollziehbarer marktgerechter Wert der Immobilie ermittelt wird. Dies setzt nicht voraus, dass ein Gutachten zwangsläufig 30 Seiten oder mehr umfassen muss, sondern vielmehr, dass die Ergebnisse der Wertermittlung für den Laien nachvollziehbar und verständlich zusammengefasst und schriftlich dargestellt werden.

Der Wert der Immobilie wird auf Basis der Ergebnisse des Ortstermins und der Sichtung der Unterlagen nach dem jeweils für das Wertermittlungsobjekt passenden Wertermittlungsverfahren (Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert) und auf Basis der geltenden Gesetzesvorgaben (Quelle: www.de.wikipedia.org/wiki/wertermittlungsverordnung) ermittelt.

Und um die Eingangsfrage nochmals aufzugreifen: Ist ein Immobilien Kurzgutachten ausreichend für meinen Zweck, lautet die Antwort i.d.R.: Ja! Denn genau diesen Zweck erfüllt das Kurzgutachten – zu einem wesentlich geringeren Preis und mit einer erheblich kürzeren Wartezeit für den Auftraggeber.

Gerne führen wir hierzu ein für Sie kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch. Rufen Sie mich an und teilen Sie mir Ihr Anliegen mit.

Ein Beispiel: Einfamilienhaus BJ 1976, Wohnfläche 140 qm, Grundstück 480 qm, in Teilen saniert

Ermittelter Wert = 390.000,00 €

Kosten für ein Kurzgutachten mit ca. 12-15 Seiten inkl. Fotoanhang pauschal ab 1.100,00 € inkl. MwSt (Ausarbeitung innerhalb von ca. 14 Tagen ab Ortstermin)

Kosten für ein Verkehrswertgutachten mit ca. 28 – 35 Seiten inkl. Fotoanhang ca. 2.800,00 € zzgl. MwSt (Ausarbeitung innerhalb von ca. 4 -6 Wochen ab Ortstermin)

Noch Fragen!??!!?

Achtung! Das Kurzgutachten setzt voraus, dass die betroffenen Parteien nicht zerstritten sind bzw. ein Gerichtsprozess bereits anhängig ist oder ansteht! Das Kurzgutachten ist nicht gerichtstauglich.

Gerne berate ich Sie hierzu ausführlich.