Erbschaftssteuer – lohnt sich ein Immobilien Gutachten? Eine berechtigte Frage…

Sie haben eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen. Was nun? Zunächst besteht die Anzeigepflicht beim Finanzamt (Quelle: https://www.finanztip.de/erbschaftsteuer-anzeigepflichten/)

Nach ein paar Monaten liegt i.d.R. der Erbschaftssteuerbescheid vom Finanzamt vor. Sie haben Zweifel an dem vom Finanzamt ermittelten Einheitswert Ihrer Immobilie?

Sie denken darüber nach ein voll umfängliches Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten in Auftrag zu geben, sind sich jedoch nicht sicher, ob der tatsächliche Wert der Immobilie so stark abweicht, dass sich die Kosten für ein Gutachten lohnen? Stehen die Kosten für ein vollwertiges Gutachten im Verhältnis zur möglichen Steuerersparnis?

Diese Fragestellung ist nicht nur berechtigt, sondern „belastet“ i.d.R. auch jeden Erben einer Immobilie.

Die Lösung des Problems sehe ich in der s.g. überschlägigen Immobilien Wertermittlung. Hierfür habe ich ein spezielles Angebot entwickelt, dass ich das  „Steuer Spezial“ nenne. Aber was genau ist das?

Beim „Steuer Spezial“ handelt es sich um eine s.g. überschlägige Wertermittlung. Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei einem vollwertigen Gutachten: zunächst prüfe ich die mir zur Verfügung gestellten Unterlagen und hier insbesondere den Bescheid des Finanzamts. Denn der sollte vorliegen.

Im nächsten Schritt folgt der Ortstermin, im Rahmen dessen ich mir ein genaues Bild der Gegebenheiten vor Ort mache (Instandhaltungszustand, Schäden, Modernisierung, etc.). Auf Basis dieser Erkenntnisse erfolgt die Berechnung / Wertermittlung, die dann schriftlich auf ca. 3-4 Seiten zusammen gefasst wird.

Mit dem Ergebnis hat der Auftraggeber eine solide Grundlage, um entscheiden zu können, ob er ein Kurzgutachten oder ein voll umfängliches Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten in Auftrag geben möchte.

Die bereits entstanden Kosten für die Beratung vorab, werden dem Gutachtenauftrag zu 80% angerechnet, da i.d.R. kein 2. Ortstermin notwendig ist und ein Großteil der notwendigen Recherche bereits erledigt ist.

Hier ist entscheidend, ob der ermittelte Wert weit unter dem des Finanzamts liegt und damit Chancen bestehen Steuern zu sparen. Die Chancen liegen hier im Zustand der Immobilie (Schäden, mangelnde Instandhaltung oder anderen wertmindernden Eigenschaften, die vom Finanzamt mangels Ortstermin nicht berücksichtigt werden konnten).

Und um zurück auf die Eingangsfrage zu kommen: Erbschaftssteuer – lohnt sich ein Immobilien Gutachten? Das Steuer Spezial bietet Ihnen die Möglichkeit mit einer überschaubaren Investition Ihre steuerliche Situation besser einschätzen zu können.

Hier geht’s zum „Steuer Spezial“